Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Beim Verrechnen von Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu beachten. Die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen mehrere Grundvoraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.